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Kulturförderabgabe - Stadt Köln

Sehr geehrter Miet-Interessent!

Kurzfristige Mieter müssen lt. Satzung der Stadt Köln vom 01.12.2014 eine 5%-tige Kulturförderabgabe entrichten.

Die Firma „Einmahl“ muss als Herbergsstätte diese Abgabe zusätzlich zur Brutto-Mietrechnung berechnen und an die Stadt Köln abführen.

Wenn Sie einen Nachweis erbringen bzw. Erklärung einreichen, dass Sie die entgeltliche Beherbergung aus beruflichen Gründen in Anspruch genommen haben, werden Sie von der Abgabe befreit.

Hierfür haben wir Ihnen die nötigen Formulare/Vordrucke/Erklärungen auf unserer HOMEPAGE verlinkt.  Bitte bringen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben zum Einzug mit, so dass Sie neben den zusätzlichen Kosten auch den zusätzlichen Aufwand für zusätzliche Arbeiten sich ersparen.

Der Arbeitgeber muss im Buchungstext bestätigen, dass es sich um eine berufliche zwingende Beherbergung handelt.

Name der Betreiberin: Gisela Einmahl

Kassenzeichen: 697.100.020.877